HPM ist Partner für Grundstückseigentümer

Die Berater rund um Grund und Boden

Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen stehen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure für eine unabhängige und kompetente Beratung in allen Grundstücksfragen und als Ansprechpartner für die Ausführung aller amtlichen Vermessungsarbeiten zur Verfügung:

Während die Eintragung von Kaufverträgen beim Grundbuchamt von Notaren beantragt werden, führen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Liegenschaftsvermessungen durch und beantragen die Eintragung beim Katasteramt. Notarielle Kaufverträge werden durch Vermessung der Grenzen und Bildung neuer Flurstücke umgesetzt.

Vermeidung von Grenzstreitigkeiten durch amtliche Angaben zum Grenzverlauf

Ihr Grundstück ist bebaut und Sie planen einen Umbau oder Sie wollen Wohn- oder Gewerbeobjekte vermieten?

Wir erstellen durch ein Aufmaß Pläne Ihrer Immobilie, die als Grundlage für die Umbauplanung oder z.B. für die Vermietung herangezogen werden können. Bei Bedarf bescheinigen wir die Mietflächen nach DIN 277 bzw. GIF (MFG) oder Wohnflächenverordnung.

Weitere Infos unter -> Innenraumaufmaß

Planung oder Vermietung auf der Grundlage gesicherter Pläne