Teilungsvoraussetzungen

Abschreibungsvoraussetzungen

Teilungsgenehmigungen nach der Niedersächsischen Bauordnung sind weggefallen.

Damit trägt der Grundstückseigentümer die Verantwortung für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts im Falle einer geplante Teilung.

Während zuvor die Baugenehmigungsbehörde alle Belange des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes bei der Erteilung der Teilungsgenehmigung prüfen musste, obliegen diese Pflichten jetzt dem Eigentümer. Er darf durch eine Teilung seines Grundstücks keine Zustände schaffen, die dem Baurecht widersprechen.

Hierbei ist sowohl das Planungsrecht (z.B. Grund- oder Geschossflächenzahl, Mindestgröße usw.) als auch das Ordnungsrecht (z.B. Abstände, Brandwände usw.) einzuhalten.

Wir können die Teilbarkeit eines Grundstücks beurteilen und klären in Ihrem Auftrag in komplexeren Fällen diese durch eine Bauvoranfrage beim Bauamt.

Rechtssicherheit durch eine Bauvoranfrage